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Mitgliedschaft

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Fragen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft
Fragen:
1. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Mitglied im Bundesverband werden zu können?
2. Wie hoch ist die Aufnahmegebühr und muss sie von jedem entrichtet werden?
3. Wie hoch ist die jährliche Mitgliedsgebühr und welche Vorteile bringt mir die Mitgliedschaft?
4. Wir sind bereits Ausbilder für das AT; können auch wir bei Ihnen Mitglied werden und damit werben?
5. Wieviele Landesverbände sind dem Bundesverband angeschlossen?
6. Veranstaltet der Bundesverband auch eigene Ausbildungs- oder Supervisionsseminare?
7. Erhalte ich bei einer von Ihnen anerkannten Ausbildungsstätte Ermäßigungen, wenn ich Mitglied bin?
8. Werde ich bei Mitgiedschaft automatisch in die Adressdatei des Bundesverbandes aufgenommen?
9. Wie kann ich an gemafreie Musik kommen?

Antworten:
zu 1:
Jede und jeder der als Kurs-, Seminar- oder Trainingsleiter tätig war, ist oder werden will und sich für das Autogene Training, die Entspannungstherapie, die Progressive Muskelentspannung, die Tibeter2000 und/oder auch irgendeine andere bekannte Entspannungsmethode interessiert ist uns herzlich willkommen.
Interessenten hingegen, die sich nicht als Kurs-, Seminar- oder Trainingsleiter betätigen wollen, sich aber dennoch für eines dieser Fachgebiete interessieren, sollten sich direkt an unseren zuständigen
Landesverband wenden und dort erfragen, welche Treffen, Kurse oder Seminare angeboten werden.
zu 2: Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig € 30,- und ist von jedem bei Anmeldung zu entrichten.
zu 3: Die jährliche Mitgliedschaft beträgt ebenfalls € 30,-, und ist im voraus zu entrichten. Sie beinhaltet alle Punkte die wir auf der Seite
“Unser Service” aufgeführt haben und unterliegt einer Kündigungsfrist.
zu 4: Um den Eindruck zu vermeiden, dass Ausbildungsinstitute, resp. Ausbilderinnen und Ausbilder durch eine Mitgliedschaft auch gleichzeitig unsere Anerkennung bekommen haben, kann eine Mitglied- schaft bei uns oder unseren Landesverbänden nur an Ausbildungsinstitute, resp. Ausbilderinnen oder Ausbilder vergeben werden, die bereits von uns als AusbilderInnen anerkannt sind.
zu 5: Es gibt z. Zt. 10
Landesverbände die dem Bundesverband angeschlossen sind.
zu 6:
Der Bundesverband hat das
Privat-Institut-Junker aus Bad Homburg v.d.H. mit der Wahrnehmung seiner Interessen bei der Ausbildung und dem Ausbildungsstandard beauftragt. Treffen, in Form von Supervisionsseminaren für Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung und Entspannungs- therapie werden von uns bei Bedarf für Mitglieder angeboten.
zu 7: Nein, in der Regel nicht, aber ein Versuch kann nicht schaden.
zu 8: Um die Qualität der in unserer Adressdatei angebotenen Seminare und die Kompetenz der Kurs- und SeminarleiterInnen so hoch wie möglich zu halten, kann in die Adressdatei des Bundesverbandes nur aufgenommen werden, wer eine von uns anerkannte Ausbildung absolviert hat.
zu 9: Gemafreie Musiks für den Einsatz in Kursen und Seminaren darf von uns nur an Mitglieder abgegeben werden. Eine entsprechende Liste mit Musiktiteln können Mitglieder per eMail anfordern.

Wenn Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte per Tel.: 06007-92838 oder per eMail (s.unter).

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